Zusammenfassung Parkordnung Kijkduinpark

PARKORDNUNG

Einrichtungen des Parks

  • Fußball und andere Ballspiele sind nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.
  • Die Nutzung der Einrichtungen im Park erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Nutzung der Unterkunft

  • Die Ferienunterkünfte verfügen alle über eine individuelle/persönliche Einrichtung. Es ist nicht erlaubt, Mobiliar, dass in die Unterkunft gehört, mit nach draußen zu nehmen. (Garten-)Möbel dürfen nicht in andere Ferienunterkünfte gebracht werden.
  • Der Gast ist verpflichtet, das Mietobjekt sowie die unmittelbare Umgebung in ordentlichem Zustand zu erhalten. Abfall muss immer in den dafür vorgesehenen Containern oder Abfalleimern auf dem Gelände entsorgt werden.
  • In, um oder an der Unterkunft darf kein Abfall hinterlassen werden. Der Müll muss (getrennt) in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden. Aus hygienischen Gründen und um Ungeziefer zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, Müllsäcke oder losen Abfall irgendwo im Park zu deponieren.
  • Bei Ihrer Abwesenheit müssen alle unbefestigten Güter, wie Fahrräder, Spielzeug etc. rund um die Unterkunft (bei Campingplätzen an der Unterkunft) aufgeräumt, bestmöglich eingeschlossen und außer Sicht genommen werden. Fahrräder dürfen nicht an die Unterkunft gelehnt abgestellt werden.
  • Ohne Zustimmung des Parkmanagers oder des Sicherheitspersonals ist es nicht gestattet, Partyzelte auf den Campingplätzen und bei den Mietunterkünften aufzustellen.
  • Ohne Zustimmung des Parkmanagers oder des Sicherheitspersonals sind Drohnen nicht erlaubt.

 

Hygiene und Pflege

  • Es ist nicht erlaubt, Vögel oder andere Tiere im Park zu füttern. Das Hinterlassen von Essensresten im Park ist zur Vermeidung von Ungeziefer strengstens untersagt.
  • Abfall muss in den dafür vorgesehenen Containern (getrennt) entsorgt werden. Es ist nicht erlaubt, Abfall neben den Containern oder irgendwo sonst im Park zu deponieren. Der Abfall muss in geschlossene Plastiksäcke verpackt sein.
  • Sperrmüll, wie Paletten, Weißgeräte, Gartenstühle, Bodenbeläge etc. dürfen nicht im Park entsorgt werden, es sei denn mit ausdrücklicher Genehmigung des Parkmanagers auf einem dafür ausgewiesenen Platz.
  • Es ist nicht erlaubt, Gartenabfall (Sträucher, Gras) in den Containern zu entsorgen.
  • Das Pflücken von Blumen, abknicken von Sträuchern oder einschlagen von Nägeln in Bäume ist verboten. Auch das Graben von Löchern oder die Beschädigung der öffentlichen Grünflächen ist untersagt.

 

(Nacht-)Ruhe und (Lärm-)Belästigung

  • Alle Gäste des Parks müssen sich allgemein korrekt verhalten und Handlungen vermeiden, wodurch das Unternehmen oder Gäste berechtigten Anstoß finden oder sich belästigt fühlen.
  • Zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr herrscht Nachtruhe. Wir erwarten von unseren Gästen, dass diese strikt eingehalten wird. Das bedeutet unter anderem, dass laute Gespräche, Musik oder sonstiger Lärm unbedingt zu vermeiden sind. In dieser Zeit ist die Nutzung von motorisierten Fahrzeugen ebenfalls untersagt.
  • Auch tagsüber ist es nicht erlaubt, Musikgeräte, Musikinstrumente oder andere Gegenstände so laut zu nutzen, dass andere Gäste dadurch belästigt werden (könnten). Sobald sich ein Gast bei Ihnen beschwert ist deutlich, dass er sich belästigt fühlt.  
  • Öffentliche Trunkenheit ist verboten. Das Mitführen von offenen Flaschen oder Dosen mit Alkohol gilt als Zeichen öffentlicher Trunkenheit.
  • In den meisten Parks ist ein Wachdienst anwesend. Instruktionen des Personals (inkl. des Wachpersonals) ist unbedingt Folge zu leisten.

 

Wartungs- und Reinigungsarbeiten/Störungen

  • Das Unternehmen behält sich das Recht vor, ab 8.00 Uhr morgens Arbeiten rund um die Unterkünfte auszuführen oder ausführen zu lassen.
  • Das Unternehmen hat jederzeit das Recht, in den vermieteten Ferienunterkünften erforderliche  Wartungsarbeiten und/oder Inspektionen vorzunehmen, ohne dass der Urlauber Anspruch auf (teilweise) Erstattung der Mietsumme(n) hat. Daneben hat das Unternehmen das Recht, Gebäude und Installationen zwecks Wartungsarbeiten zeitweise außer Betrieb zu setzen, ohne dass der Urlauber Anspruch auf (teilweise) Erstattung der Mietsumme(n) hat . Falls möglich wird das Unternehmen derartige Besuche vorzeitig ankündigen. In dringenden Fällen kann das Unternehmen von dieser Ankündigung allerdings absehen.

 

Parken

  • Generell ist ein Auto pro Unterkunft erlaubt, wenn nicht anders angegeben. Fahrzeuge von Besuchern sind auf dem Gelände nicht erlaubt. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Parkvorschriften zu ändern.
  • Das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen erlaubt.
  • Das Parken auf Wegen und Straßen ist zu jeder Zeit verboten.
  • Sollten die Parkvorschriften nicht eingehalten werden, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Fahrzeuge vom Gelände entfernen zu lassen. Die Kosten dafür werden dem entsprechenden Gast in Rechnung gestellt.

 

Sicherheitsvorgaben

  • Der Gast verpflichtet sich, sämtliche Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten und den Anweisungen den Personals zu folgen. 
  • Im Hinblick auf Notfälle und der An- und Abfahrt von Hilfsdiensten müssen Wege, Zugangswege und die Schranke immer frei bleiben.
  • Es ist nicht erlaubt im Park Reparaturen an motorisierten Fahrzeugen durchzuführen und/oder Fahrzeuge zu waschen, wenn dafür nicht eine ausdrückliche Möglichkeit geschaffen wird.
  • Es ist verboten, kaputte Autos, Schrottautos, Anhänger oder andere (Transport-)Fahrzeuge, ebenso wie außer Betrieb genommene Geräte, Güter oder Stoffe auf dem Gelände zu lagern.
  • Im Park gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Abweichend davon beträgt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit für sämtliche Fahrzeuge im Park 10 km/h, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben. Ausschließlich Fahrten zur An- und Abreise sind erlaubt. Fußgänger und (spielende) Kinder haben zu jeder Zeit Vorrang.
  • Die Nutzung von Motorrollern, Mofas, Mopeds und/oder elektrischen Fortbewegungsmitteln (ausgenommen Elektromobil bzw. -rollstuhl) ist nicht erlaubt. In besonderen Fällen, nach Beurteilung des Parkmanagers kann eine Ausnahme dieses Verbots erfolgen. Diese Ausnahmegenehmigung gilt ausschließlich in schriftlicher Form.
  • Offenes Feuer ist in sämtlichen Parks strengstens verboten. Wegen Brandgefahr sind in Abwesenheit brennende Kerzen, das Wegwerfen von Zigaretten- oder Zigarrenstummeln oder Streichhölzern verboten. Gefährliche brennbare und/oder explosive Stoffe sind ebenfalls verboten.
  • Die Nutzung von Grills ist im Park erlaubt mit mind. 3 Metern Abstand zu Bäumen, Sträuchern, Gebäuden sowie zur Unterkunft selbst. Für Notfälle muss beim Grillen stets ein Eimer mit ca. 10 Litern Wasser in unmittelbare Nähe bereitstehen. Als Brandstoff für den Grill dürfen ausschließlich Strom, Gas, Holzkohle oder Briketts verwendet werden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Grillen aufgrund besonderer Umstände (z. B. extreme Trockenheit) zu untersagen.
  • Einweggrills dürfen wegen der Brandgefahr nicht in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden, solang sich noch glühende Asche darin befindet.
  • Wenn durch welche Ursache auch immer ein Brand entsteht, muss der Gast unmittelbar Alarm geben, damit der Brand schnellstmöglich gelöscht werden kann.

 

Verbote (sonstige)

Verboten ist:

  • Haus-zu-Haus-Werbung zu betreiben;
  • im Park Haustürgeschäfte zu betreiben;
  • Dienste anzubieten;
  • der öffentliche oder nicht öffentliche Verkauf von Dingen/Dienstleistungen;
  • Alkohol außerhalb der Unterkunft und/oder außerhalb der Gaststätten zu konsumieren;
  • (Soft)Drogen zu nehmen, mit sich zu führen oder in, an und um die Unterkunft zu lagern;
  • Zapfinstallationen mit Druckzylinder;
  • (Feuer-)Waffen jeglicher Art mit sich zu führen.

 

Fundsachen 

  • Fundsachen können an der Rezeption abgegeben werden. Auf Wunsch können Fundsachen dem eventuell bereits abgereisten Gast auf eigene Rechnung und eigenes Risiko (per Nachname) nachgesendet werden. Das Unternehmen ist niemals verantwortlich für eventuelle Schäden am Fundgegenstand.
  • Wenn sich der Eigentümer einer Fundsache innerhalb eines Monats nach Abgabe nicht meldet, wird davon ausgegangen, dass er keinen Anspruch mehr auf den Gegenstand erhebt.

Verweis aus dem Park/Verweigerung des Zugangs

Alle Gäste verpflichten sich, die Vorschriften aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die RECRON-Bedingungen sowie die Parkordnung einzuhalten und den Anweisungen des Personals, des Unternehmens und/oder des Wachdienstes in welcher Form auch immer Folge zu leisten. Dies gilt ebenso für die Vorschriften in Bezug auf die Nutzung der Einrichtungen.

  • Eine Missachtung der Vorschriften und Regeln, ebenso wie den Anweisungen des Personals nicht Folge zu leisten, kann einen Verweis aus dem Park nach sich ziehen. Der Zugang zum Park wird untersagt, ohne das der Urlauber Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten oder noch zu entrichtenden Mietsumme(n) hat oder Schadensersatzansprüche aus den durch Missachtung der Vorschriften entstandenen Schäden geltend machen kann.
  • Allgemein gilt, dass zunächst eine Verwarnung ausgesprochen wird. In dringenden Fällen, nach Beurteilung des Unternehmens kann auch davon abgesehen werden und ein unmittelbarer Parkverweis erfolgen, die dem Urlauber und /oder Gast den Zugang zum Park direkt untersagt. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, bei einer Erstverwarnung eine zusätzliche Kaution in Rechnung zu stellen.

Unvorhersehbare Fälle

Bei Fällen, die nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die RECRON-Bedingungen oder diese Parkordnung geregelt sind, entscheidet der Parkmanager.